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Sumedia
Sven Ullmann
Selztalstr. 28
555270 Schwasbenheim

Tel: 06130 9400 165
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Fr. - So. ganztägig

Plugin-Support AGB


1) Plugins

1.1 Lizenzierung
Ein Plugin wird für eine Instanz lizenziert. In Verbindung können hierzu Stage-, Test- und Lokalsysteme verwendet werden.
Das Plugin ist nach Erwerb auch nach Ablauf von Support & Update weiterhin verwendbar.

1.2 Update von lizenzierungspflichten Plugins
Der Zugang zum Update eines lizenzierungspflichtigen Plugin ist je nach Vereinbarung kostenpflichtig.
IdR. wird ein ein pauschaler Betrag für ein Jahr festgelegt.

1.3 Update von nicht lizenzierungspflichten Plugins
Update für nicht lizenzierungspflichtige Plugins werden unentgeltlich zur Verfügung gestellt.

1.4 Support
Support am Kunden ist immer zahlungspflichtig. Es kann ein pauschal abgegoltener Support-Vertrag vereinbart werden.


2) Supportbedingungen

2.1 Support und mitwirkende beauftragte Agentur
Ist eine Agentur mit der Anwendung beauftragt, wird kein Support außerhalb der Funktionalität des Plugins geleistet. Die Betriebssituation der Anwendung obliegt der beauftragten Agentur. (Detaillierter: siehe 7.1)

2.2 Aufwendungen außerhalb des Supportumfangs
Aufwendungen außerhalb des Supportumfangs können in Rechnung gestellt werden.
Dieser Fall tritt ein, wenn:

  • Das Plugin nach Fehleranalyse nicht als Ursache festgestellt werden kann.
  • Zusätzliche Aufwände, die nicht mit dem Plugin im Zusammenhang stehen entstehen.
(Siehe auch 2.5 "Abgrenzung der Verantwortlichkeiten")

2.3 Kommunikation
Die Kommunikation läuft idealerweise über die Agentur um Missverständnisse auszuräumen.

2.4 Support und Systemzugriff
Eine vollständige Fehleranalyse eines Sachverhaltes ist nur mit einem Vollzugriff möglich.
Ein Vollzugriff ist gegeben, wenn folgende Zugänge mitgeteilt sind:

  • SSH
  • Datenbank und PHPMyAdmin
  • Backendzugriff
  • HTACCESS-Zugänge
  • Cronjobs

Falls erforderlich
  • Zugang zu Dienstanbietern
  • Zugang zum Hosting

2.5 Abgrenzung der Verantwortlichkeiten
Die Verantwortlichkeit von Sumedia liegt nicht im Betrieb des Plugins, da es sich bei einer in Betrieb befindlichen Anwendung um eine Gesamtbetriebssituation handelt.
Die Überprüfung von Fehlern, die im Zusammenhang mit dem Plugin gemeldet werden, werden von Sumedia analysiert.

Weiterhin besteht keine grundsätzliche Verantwortlichkeit von Sumedia in Bezug auf die Datenverarbeitung.

2.5.1 Fehlerbereinigung des Plugins
Die Verantwortlichkeit von Sumedia liegt im fehlerbereinigten Funktionalität des Plugins.

2.5.2 Betrieb des Plugins
Die Verantwortlichkeit von Sumedia liegt nicht im Betrieb des Plugins, da es sich bei einer in Betrieb befindlichen Anwendung um eine Gesamtbetriebssituation handelt.

2.5.3 Datenverarbeitung
Weiterhin besteht keine grundsätzliche Verantwortlichkeit von Sumedia in Bezug auf die Datenverarbeitung.

2.5.4 Verantwortlichkeiten
Beanstandung des Plugins wird überprüft. Dennoch entbindet es eine beauftrage Agentur nicht von der Verantwortlichkeit für Datenverarbeitung, Systemprüfung, Installation, Update und Fehleranalyse.


3) Support für individuelle Anpassungen

3.1 Gegenstand der individuellen Anpassung
Eine individuelle Anpassung gilt als Bestandteil des Plugins.
Der Support beschränkt sich auf die Funktionalität des Plugins (siehe Punkt 2).


4) Arbeiten am System des Kunden

4.1 Stagesystem
Für direkte Arbeiten am System des Kunden muss zwingend ein Stage-System zur Verfügung stehen.

4.2 Dienstanbieterzugänge
Dienstanbieter müssen für Ihr Angebot im Idealfall über ein Stage-/Sandboxsystem verfügen.

4.3 Abnahme
Das Stagesystem und der Betrieb der Software muss abgenommen werden.


5) Supportanfrage

5.1 Reguläre Antwortzeiten auf Supportanfragen
Die Antwortzeit auf eine Supportanfrage wird in der Regel in 1-3 Werktagen beantwortet.


6) Supportlösung

6.1 Lösung von Problemen mit dem Plugin
Die Lösung eines Problems mit dem Plugin richtet sich nach der Dringlichkeit.
In der Regel werden Probleme spätestens binnen 1-2 Wochen gelöst.


6) Änderungsklausel

6.1 Änderungen dieser AGB
Diese AGB kann der Änderung unterliegen. Die Zustimmung des Kunden gilt als erteilt, wenn er seine Ablehnung nicht vor dem vorgeschlagenen Zeitpunkt des Wirksamwerdens der Änderungen angezeigt hat.


8) Schlussbestimmungen

10.1 AGB ersetzt Vertragsbindung
Diese AGB ersetzt die veraltete vertragliche mehrjährige Festlegungen von vor dem 01.02.2024.

10.2 Salvatorische Klausel
Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt. An die Stelle der unwirksamen oder undurchführbaren Bestimmung soll diejenige wirksame und durchführbare Regelung treten, deren Wirkungen der wirtschaftlichen Zielsetzung am nächsten kommen, die die Vertragsparteien mit der unwirksamen bzw. undurchführbaren Bestimmung verfolgt haben. Die vorstehenden Bestimmungen gelten entsprechend für den Fall, dass sich der Vertrag als lückenhaft erweist.

Datum: 11.03.2024